AGBs - für das Ferienhaus Schaalsee-Loft (nachfolgend "Ferienhaus" genannt")

 

1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise befristete Überlassung des Ferienhauses zur Beherbergung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Gastgeber sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

2. Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungsanfragen richten Sie bitte an: info@schaalsee-loft.de. Können wir Ihnen das Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Bitte um

  • Übersendung einer Kopie von  Vorder- und Rückseite des Personalausweises eines jeden Gastes sowie

  • um Bestätigung per E-Mail, dass die vorliegenden AGB und Hausordnung (siehe 12.) von Ihnen akzeptiert werden. 

Nach Bestätigung und Übersendung der Ausweisdokumente bekommen Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Rechnung. Die Reservierung für das Ferienhaus ist erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Eingang der Anzahlung  rechtskräftig. Der Gast erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastgebers einverstanden.

 

3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Anreise fällig. Sollte zwischen Buchung und Anreise weniger als 21 Tage liegen, dann ist die Gesamtsumme sofort fällig nach Rechnungserhalt.

4. An- und Abreise

Das Haus steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr (nach individueller Absprache und Möglichkeit ggf. auch schon früher) zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über eine Schlüsselbox vor Ort.  Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 11:00 Uhr zu räumen. Der Gastgeber behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

5. Ferienhaus
Das Ferienhaus wird vom Gastgeber in gereinigtem Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Gastgeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Gast die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt.

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Gast verbleiben in diesem Fall beim Gastgeber. Sollte der Gast für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Gastgeber unter Nennung von Namen und Anschrift sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

6. Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus ausdrücklich nicht genehmigt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

7. Aufenthalt

Das Ferienhaus darf ausschließlich von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Andernfalls hat der Gastgeber das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Eine Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist ebenfalls untersagt. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung (siehe 12.) das Ferienhaus ausdrücklich einverstanden. Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung (siehe 12.) ist der Gastgeber berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.

8. Reiserücktritt

Bei Rücktritt vom Mietvertrag ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • Bis 28 Tage vor Anreise ist eine kostenlose Stornierung schriftlich möglich. 

  • Zwischen 14 und 28 Tagen vor Anreise sind 50% des vereinbarten Mietpreises fällig.
  • Ab 14 Tage vor der Anreise ist 100 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen . 

 

9. Rücktritt durch den Gastgeber

Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

Ein Rücktritt durch den Gastgeber kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast die Nachbarschaft trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

10. Haftung des Gastgebers

Der Vermieter haftet im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht  für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Nutzung der Treppen und Haus-Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung.

11. Nutzung eines Internetzugangs

Der Gastgeber unterhält in seinem Ferienobjekt (voraussichtlich ab 11/2024) einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Gast bei Anreise vom Gastgeber. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

Sollte der Gastgeber Kenntnis über eine rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Gast erlangen, wird er die Mitnutzung des Gastes umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

Der Gastgeber haftet dem Gast gegenüber nicht für Störungen des WLAN-Zugangs. Der Gastgeber ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Gastes jederzeit einzuschränken.

Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Gast hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

Werden durch den Gast über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

12. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

Die Gäste sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet: Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses sind die Gäste verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten.

In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot.

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Die Gäste haften für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

Der Gastgeber hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange der Gäste bei der Ausübung des Zutrittsrechts ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird die Gäste über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Der Gastgeber ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Garten zu betreten und sofern notwendig den Rasenmähroboter zu reparieren/betätigen bzw. den Rasen zu mähen. 

13. Schriftform

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Zarrentin, den 1. Juli 2024